Update 27.10.
Der Streit um das Erbe geht in eine weitere Runde - der Plan seiner Erben, ein Museum zu Ehren Udo Jürgens' in seiner Züricher Wohnung zu errichten, kann nun aufgrund des eingefrorenen Vermögens nicht umgesetzt werden. Mit 9200 Euro handelt es sich um eine zu hohe monatliche Miete. Dabei hätte diese auf 220 Quadratmetern verteilte Wohnfläche, auf denen er wilde Parties feierte und Musik komponierte, sein verdientes Denkmal werden können.
Unerbittliche Kämpfe um das Erbe können ganze Familien spalten. Läuft es bei den Kindern von Musiklegende Udo Jürgens etwa auch darauf hinaus? GALA-Informationen zufolge soll John Jürgens am 22. September vor dem Landgericht Wien als Zeuge zugunsten der österreichischen Tageszeitung "Heute" und gegen Sabrina Burda, die Ex-Geliebte seines Vaters und Mutter seiner Halbschwester Gloria, aussagen.
Jürgens' Erbe ist eingefroren
Sabrina Burda hat gegen das Blatt geklagt, weil es sie als eine Art Spielgefährtin von Udo Jürgens bezeichnet hatte. Zwar sind John Jürgens und Sabrina Burda nicht verwandt – dennoch stellt sich die Frage, was ihn dazu treibt, einen derartigen Schritt zu gehen.
Vermutlich liegen die Ursachen in der Auseinandersetzung ums Erbe. Allen voran zweifelt Udos jüngste, uneheliche Tochter Gloria Burda an der gerechten Verteilung des auf mittlerweile mehr als 100 Millionen Euro geschätzten Vermögens (GALA berichtete). Sie forderte uneingeschränkte Akteneinsicht und schaltete einen Anwalt ein. Bis heute ist die Angelegenheit nicht geklärt. Wie GALA aus dem Umfeld der Familie erfuhr, sei das Erbe "eingefroren". Noch nicht einmal Udos Ferienhaus in Portugal dürfe betreten werden, heißt es.
Keine Einigung in Sicht
Eine Einigung scheint nicht in Sicht, denn Gloria und ihre Mutter hegen laut GALA-Informationen den Verdacht, dass zu Lebzeiten Jürgens’ Copyright-Zahlungen und Tantiemen an Firmen verteilt wurden, damit diese nicht unter das persönliche Erbe des Sängers fallen und so die Ausschüttung von Zugewinnen bewusst gesteuert werden kann. Grund für diese Annahme ist eine Rechtskonstruktion von Schweizer Anwälten, die Tantiemen und andere Rechte der Firmen aus dem Privaterbe ausgrenzt und so für die Erbbeteiligten nahezu unzugänglich macht.
Experten halten dies für eine durchaus zulässige Variante. Zum einen, weil Jürgens bis zu seinem Tod frei über sein Vermögen verfügen durfte, und dazu gehören auch die Rechte an den Kompositionen. (Wie hoch der daraus entstehende Erlös ist, kann allerdings nur spekuliert werden.) Zum anderen darf man laut Schweizer Recht über 25 Prozent seines Erbes frei verfügen, und wenn in diesen Teil die Tantiemen fallen, sei das völlig in Ordnung. Wichtig sei, dass der Pflichtteil ausgezahlt wird.
Bei Glorias Geschwistern stößt die ganze Angelegenheit auf Unmut. Sie würden den Willen ihres Vaters akzeptieren, sagte John Jürgens erst kürzlich zu GALA. Immerhin stehen jedem von ihnen 3/16 des Millionenerbes zu. Das sollte doch eigentlich mehr als genug sein.