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Günther Jauch Kritik an der Presse

Günther Jauch
© CoverMedia
Showmaster Günther Jauch hat das Gefühl, durch die Boulevardmagazine seiner Privatsphäre beraubt zu werden

Günther Jauch ('Die 2 - Gottschalk und Jauch gegen alle') legt viel Wert auf seine Privatsphäre und warf der Regenbogenpresse vor, sein Leben in dieser Hinsicht einzuschränken. Da Jauch die Verkaufszahlen steigert, ist er ein häufiges Thema in Magazinen und Boulevardzeitungen, die immer wieder gern Geschichten über den Star veröffentlichen. Ein weiterer Kritikpunkt des gebürtigen Münsteraners ist, dass Boulevardmedien mit ihren Schlagzeilen dem Leser falsche Hoffnungen mache, sie enttäusche und somit betrüge: "Denen wird in der Schlagzeile etwas versprochen, das, wenn man es dann im Inneren nachliest, überhaupt nicht gehalten wird. Zu dem Zeitpunkt hat die Oma dann aber schon 1,50 Euro oder noch mehr ausgegeben", erklärte er auf dem Blog 'topfvollgold'. Und zu allem Überfluss sei er dann auch noch derjenige, mit dem die Leute getäuscht werden: "Ich werde also benutzt, um Leute reinzulegen und gleichzeitig das Vermögen von denjenigen, die diesen Dreck produzieren, noch zu vermehren."

Aus diesem Grund versucht Jauch, bei Auftritten und in Interview nie zu viel von seinem Privatleben auszuplaudern. Abschließend zog er das vernichtenden Urteil für die Macher der Regenbogenpresse: "Diese Leute schränken meine Freiheit ein. Es kostet Lebenszeit, es kostet Geld, und ich kann nicht so frei auftreten, wie ich es sonst sicherlich machen würde."

So zögert der Quizmaster auch nicht, juristische Schritte einzuleiten, wenn es um seine Privatsphäre geht. Erst kürzlich versuchte er in einem Prozess gegen die Zeitschrift 'Viel Spaß' den Namen und das Alter seiner Adoptivtochter für tabu zu erklären, die das Magazin in einem Artikel aus dem Jahr 2011 nannten. Doch der Bundesgerichtshof erteilte dem Moderator vor wenigen Tagen eine Abfuhr. "Durch in den Jahren 2006 bis 2008 erschienene Presseberichte über die im Jahr 2000 erfolgte Adoption seien [...] Vorname, Alter und Abstammung der Klägerin bereits einer breiten Öffentlichkeit bekanntgeworden", zitierte 'n-tv.de' eine Gerichtssprecherin. "Die Daten seien weiterhin in der Öffentlichkeit präsent und im Internet zugänglich", so die Sprecherin über den Fall Jauch.

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