Im September dieses Jahres kam für Schwesta Ewa, 35, die gute Nachricht: Haftaufschub. Doch die Freude darüber währte nur kurz, denn am heutigen 20. November ist Haftantritt für die Rapperin. Eigentlich. Denn Ewa hat erneut Haftaufschub beantragt. Kommt die 35-jährige Mutter einer Tochter damit durch?
Schwesta Ewa muss ins Gefängnis
Dass Schwesta Ewa schon bald ihre zweieinhalbjährige Haftstrafe antreten muss, steht fest. Die Frage ist nur, wann. Denn eigentlich hatte die gebürtige Polin bereits vor drei Monaten ins Gefängnis gemusst. Der Haftaufschub wurde ihr nur gewährt, weil sie Töchterchen Aaliyah hätte alleine lassen müssen. Der Antrag darauf, die Strafe in einem Mutter-Kind-Gefängnis abzusitzen, war abgelehnt worden. Der Anstaltsleiter, wo sie sich vorgestellt hatte, stufte sie als "zu gefährlich" ein. Dementsprechend drohen Ewa zweieinhalb Jahre Haft ohne ihre Tochter.
Am 20. November ist Haftantritt
Wie Schwesta Ewa in ihrer Instagram Story erzählt, wäre der offizielle Haftantritt am 20. November, also heute. "Eigentlich muss ich morgen rein. Morgen ist Haftantritt", erzählt sie vor 18 Stunden auf Instagram. Doch sie berichtet ihren Followern weiterhin, dass sie erneut Haftaufschub beantragt hätte. Der Grund dafür? Unbekannt. Auch erzählt die Rapperin davon, wie schlecht es ihr in der aktuellen Situation geht. Sie wisse nicht, wann sie von ihrem Baby getrennt wird, das scheint die Powerfrau zu belasten: "Ich bin in einer Situation, die würde ich nicht mal meinem Feind wünschen."
Ob Schwesta Ewa eventuell schon im Gefängnis ist, ist aktuell nicht bekannt. Die letzten Storys, Reposts ihres neuen Songs "Cruella", wurden vor drei Stunden gepostet. Ob sie das selbst gemacht hat, darüber kann man nur spekulieren. Im Gefängnis hätte sie dazu jedenfalls nicht die Möglichkeit.
Verwendete Quelle:Instagram