Eigentlich hätte Michael Wendler, 48, am heutigen 13. Oktober vor dem Amtsgericht Dinslaken erscheinen sollen. Dem Sänger wird Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung vorgeworfen, wie die Pressestelle des Amtsgerichts Dinslaken gegenüber GALA bestätigt.
Darum steht Michael Wendler vor Gericht
Zum Hintergrund: Claudia Norberg, 49, hielt früher offenbar Rechte an Song-Titeln ihres damaligen Ehemannes, die bei der "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrecht" registriert sind. Die Rechte soll Norberg auf Wendler übertragen haben, um nach der Insolvenz ihrer Firma CNI ("Claudia Norberg International") im Jahr 2016 Vermögenswerte aus der Insolvenzmasse herauszuhalten. Ein unrechtmäßiger Vorgang, bei dem sich Wendler der Beihilfe schuldig gemacht haben soll. Im Februar wurde Strafbefehl gegen ihn erlassen.
Ex-Manager glaubt nicht an Wendlers Erklärungen
Bereits am 24. September hat Michael Wendler die Verlegung des für den heutigen 13. Oktober angesetzten Prozesstages beantragt. Als Grund gab er offenbar einen nicht zu verschiebenden Termin als Mitglied der DSDS-Jury an. Die Verlegung des Gerichtstermins ist zunächst kein unüblicher Vorgang. Seit 8. Oktober ist Wendler allerdings nicht mehr Teil der Bewertungsriege rund um Dieter Bohlen, 66: In einem Video erklärte er unter Angabe einer kruden Verschwörungstheorie seinen Rücktritt als DSDS-Juror.
Wendlers früherer Manager Heiko Schulte-Siering, 53, ein geladener Zeuge im Prozess, mutmaßt gegenüber "Bild": "Ich glaube nicht daran, dass Michael seine Karriere aufgibt und deshalb in Amerika bleibt. Ich denke, dass das mit seinem Prozess zu tun hat.“
Das droht dem Wendler bei einem unentschuldigten Fernbleiben bei Gericht
Die neuen Umstände und Wendlers derzeitiger Aufenthalt in den USA haben aktuell keinerlei negative Auswirkungen auf das Gerichtsverfahren. Für die Justizbehörde zählt der im September neu festgelegte Prozesstag, der im Dezember 2020 stattfinden soll. Falls der Schlagerstar bis dahin erneut eine gut begründete Verlegung des Termins vorlegt, wird diesem Antrag in der Regel stattgegeben, so eine Pressevertreterin des Dinslakener Amtsgerichts.
Fehlt der Sänger jedoch unentschuldigt, stehen dem zuständigen Richter mehrere Maßnahmen zu: Dieser kann entscheiden, dass Wendlers Einspruch gegen den im Februar gegen ihn erlassenen Strafbefehl über sechs Monate Haft auf Bewährung verworfen wird. Es kann ein Vorführbefehl oder im Ernstfall sogar ein Haftbefehl erlassen werden.
Wendler täte also gut daran, Ende des Jahres vor Gericht in Deutschland zu erscheinen.
Verwendete Quellen:Pressestelle Amtsgericht Dinslaken, Bild