Auch vier Jahrzehnte nach den Vergewaltigungsvorwürfen gegen Roman Polanski ist ein amerikanisches Gericht nicht bereit, die Anklage gegen den Regisseur fallen zu lassen. Damit kann der 83-Jährige auch vier Jahrzehnte später nicht in die USA zurückkehren ohne befürchten zu müssen, dass er verhaftet und vor Gericht gestellt wird.
Verfahren wird nicht eingestellt
Wie das Promiportal TMZ berichtet, bat Polanskis Anwalt Harland Braun um die Zulassung eines Dokuments vor Gericht, demzufolge sein Klient 1978 mit dem Gericht einen Deal ausgehandelt hatte: Dieser Deal sah angeblich nur eine Gefängnisstrafe von 48 Tagen für den Regisseur vor.
Der LA County Superior Court winkte laut TMZ ab: Der Deal sei so nie zustande gekommen, stattdessen waren 50 Jahre Gefängnis für Polanski vorgesehen. Konkret argumentierte der Richter, Polanskis Anwalt habe nicht genügend Beweise für die Einstellung des Verfahrens vorgelegt.
Nicht genügend Beweise
Polanski wird vorgeworfen, im Jahr 1977 die damals 13-jährige Samantha Jane Gailey im Haus von US-Schauspieler Jack Nicholoson unter Drogen gesetzt und anschließend Sex mit ihr gehabt zu haben. Erst vor Kurzem hatte sie sich mit einem ungewöhnlichen Statement zu Wort gemeldet.
Er floh nach Europa
Polanski wurde nach den Vorwürfen in Haft genommen, aber gegen eine Kaution auf freien Fuß gesetzt. Der französisch-polnische Regisseur floh daraufhin nach Europa und hat die USA seitdem nicht mehr betreten. 2009 wurde Roman Polanski in der Schweiz für zehn Monate unter Hausarrest gestellt, bevor der Staat das Auslieferungsgesuch der USA ablehnte.