Dieter Bohlen fordert Schadenersatz von der Bundesrepublik Deutschland: Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, legte der 58-Jährige eine sogenannte Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Und das alles wegen einer Zigarettenwerbung.

Und so begann die skurrile Geschichte: Die Zigarettenmarke "Lucky Strike" machte im Jahr 2003 Werbung mit einer Anspielung auf Bohlens Buch "Hinter den Kulissen". Weil mehrere Promis geklagt hatten, durfte das Buch nur noch mit zensierten Passagen verkauft werden.
Daraufhin machte sich der Zigarettenhersteller mit einem teilweise geschwärzten Satz, bei dem "Schau mal Dieter, so schreibt man Bücher" übrig blieb, vor allem über die schriftstellerischen Fähigkeiten des DSDS-Jurors lustig. Doch die Aussage an sich störte den Musikproduzenten mit dem losen Mundwerk gar nicht: "Ich verstehe doch Spaß", sagte Bohlen der "Bild"-Zeitung. "Aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht. Das finde ich nicht in Ordnung."
Und so zog der in seiner Nichtraucher-Ehre Gekränkte vor Gericht. Die Verfahren beim Landgericht Hamburg und Oberlandesgericht hat er laut "Bild"-Zeitung auch gewonnen. Allerdings hob der Bundesgerichtshof das Urteil im Jahr 2008 laut Pressemitteilung mit der Begründung auf, dass in diesem Fall auch bei Werbung das Recht der freien Meinungsäußerung gelte. Bohlen reichte Verfassungsbeschwerde ein, war aber wieder erfolglos. Sie wurde zurückgewiesen.
Da damit alle Instanzen in Deutschland ausgeschöpft sind, blieb Dieter Bohlen nur der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort klagt der Nichtraucher nun nicht mehr gegen die Zigarettenfirma, sondern gegen die Bundesrepublik. Er fordert Schadenersatz. Wann das Urteil fallen soll, ist allerdings noch nicht bekannt.
iwe