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Davina Geiss Marken-Ärger mit "Dolce & Gabbana"

Robert und Carmen Geiss mit ihren Töchtern Shania und Davina
Robert und Carmen Geiss mit ihren Töchtern Shania und Davina
© imago images
Davina Geiss ist im Mai 18 Jahre alt geworden und arbeitet bereits an ihrer Karriere als Modedesignerin. Ihre erste eigene Kollektion bereitet der Tochter der Geissens jetzt aber ordentlich Ärger mit einem anderen großen Modelabel.

Für Davina Geiss beginnt gerade eine besonders aufregende Zeit in ihrem Leben. Vor wenigen Tagen feierte die älteste Tochter von Robert, 57, und Carmen Geiss, 56, ihren 18. Geburtstag und bestand passend dazu auch ihre Führerscheinprüfung. In Sachen Karriere kann Davina jetzt also so richtig durchstarten – wäre da nicht das Problem mit einer großen Luxus-Modemarke.

Davina Geiss arbeitet schon an ihren Karriereplänen

Schon seit Jahren ist Davina zusammen mit ihren Eltern und ihrer Schwester Shania, 16, regelmäßig in der Doku-Soap "Die Geissens – Eine schrecklich glamouröse Familie" zu sehen. Mittlerweile hat Davina sogar weit über 200.000 Follower auf Instagram. Doch anders als ihre jüngere Schwester, die als Model und TV-Darstellerin tätig sein will, möchte Davina sowohl in die Mode- als auch in die Immobilienbranche.

Den ersten Schritt als Designerin hat die 18-Jährige gerade gewagt: Sie hat ihre eigene Modekollektion auf den Markt gebracht. "DG by Indigo Limited" heißt ihre Marke mit trendiger Sportkleidung. Davina hat sich bei dem Markennamen für ihre Initialen entschieden, anstatt ihren ganzen Namen zu verwenden. Doch genau diese Entscheidung bereitet ihr und der Familie nun Ärger.

Verwechslungsgefahr mit "Dolce & Gabbana"?

Die Abkürzung DG kennt man bereits von einem anderen großen Modelabel, nämlich von "Dolce & Gabbana". Das italienische Unternehmen benutzt ebenfalls die beiden Buchstaben als Abkürzung und möchte nicht, dass die beiden Marken miteinander verwechselt werden.

Daher hat das Modeimperium jetzt Widerspruch gegen die Markenregistrierung von Davinas Label beim Patentamt eingelegt. "Als Widerspruchsgrund ist im Register 'Likelihood of confusion' vermerkt, also eine Verwechslungsgefahr“, erklärt Gregor Drescher vom Deutschen Patent- und Markenamt bei "Bild". Eine Entscheidung gibt es noch nicht. Laut der Anwältin der Geissens Birke Lösch, werde der Widerspruch nun vom europäischen Marken- und Patentamt geprüft.

Verwendete Quellen: instagram.com, bild.de

jno Gala

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