Das Urteil gegen Star-Rapper Bushido fiel deutlich aus: "Er schmückte sich mit fremden Federn", verkündete der Richter am Hamburger Landgericht und bestätigte damit den Vorwurf der französischen Gothic-Band "Dark Sanctuary", Bushido habe sich an ihren Melodien bedient.
63.000 Euro Schadensersatz muss der nun zahlen, weil er die Musik der Franzosen durch siene eigenen Texte verfremdet und die Komponisten so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt habe. Und was ihn noch mehr schmerzen wird: Alle elf CDs, auf denen sich die fraglichen 13 Tracks (darunter "Sex in the City" und "Janine") befinden, müssen vernichtet werden.
Von dem Trubel um ihre Songs können "Dark Sanctuary" übrigens nicht mehr profitieren: Wie die "Bild" berichtet, gehen die sechs Mitglieder seit dem vergangenen Jahr getrennte Wege. Bushido kann nach Zustellung des Urteils binnen vier Wochen Berufung einlegen - angesichts der Beweislast stehen seine Chancen, das Blatt doch noch zu seinen Gunsten zu wenden, aber alles andere als gut.
gsc