Ärger für Angelo Kelly, 39. Dem Musiker droht ein Bußgeld von 5.000 Euro, doch mehr als der Verlust des Geldes dürfte Angelo der Vorwurf des Gewerbeaufsichtsamtes von Unterfranken ärgern: Er soll gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen haben.
Angelo Kelly stand selbst als Kind auf de Bühne
Seit 2015 treten Angelo, seine Frau Kira und die gemeinsamen fünf Kinder (damals noch vier) unter dem Namen "Angelo Kelly & Family" zusammen auf. Eine besondere Angelegenheit für Angelo, denn auch er stand bereits als Kleinkind zusammen mit der "Kelly Family" auf der Bühne, sang, spielte Gitarre und Perkussionsinstrumente.

Und so war klar, dass nach Gabriel, Helen, Emma und Joseph auch das Nesthäkchen William mitmusizieren würde, wenn er denn wollte. Diese Entscheidung zieht nun jedoch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich.
Angelo äußerte sich gegenüber "Bild" so: "Ich würde nie etwas tun, was das Wohl meines Kindes gefährden würde. Wir haben in den vergangenen Jahren stets gut mit den Jugendbehörden bezüglich der Auftritte unserer Kinder zusammengearbeitet."
Vorwurf der "Kinderarbeit"
Es geht um ein Konzert im Juli 2019 auf Schloss Eyrichshof im bayerischen Ebern. Weil William bei diesem Konzert nach 17 Uhr auf der Bühne stand und zu diesem Zeitpunkt erst vier Jahre alt war, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz. Umgangssprachlich wird Angelo Kelly demnach "Kinderarbeit" vorgeworfen, wofür er vom Gewerbeaufsichtsamt mit einem Bußgeldbescheid geahndet wurde. Angelo legte jedoch Einspruch gegen diesen ein, wodurch es zu einem gerichtlichen Verfahren kam.
"Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken warf ihm in einem Bußgeldbescheid vom 31.10.2019, gegen den der Betroffene Einspruch eingelegt hat, vor, im Rahmen der 'Irish Summer-Tour 2019' beim Konzert der Interpretengruppe 'Angelo Kelly & Family' am 26.07.2019 auf Schloss Eyrichshof bei Ebern den damals vierjährigen Sohn William Kelly unzulässig im Zeitraum von 20.00 Uhr bis ca. 20.20 Uhr auf der Bühne beschäftigt zu haben", heißt es in einer Pressemitteilung des Amtsgerichts Haßfurt.
Am vergangenen Dienstag (2. Februar) fand die Hauptverhandlung statt, bei der eigentlich ein Urteil gesprochen werden sollte. Angelo Kelly musste nicht vor Ort sein. Sein Rechtsanwalt Julian Ackermann hatte den zuständigen Richter jedoch kurz vor Verhandlungsbeginn wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, weil dieser zuvor dessen Antrag auf Verlegung des Verhandlungstermins nicht entsprochen hatte. Ein neuer Termin für eine mögliche Urteilsverkündung ist für den 12. Februar vorgesehen.
Verwendete Quellen: Amtsgericht Haßfurt, bild.de