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Eva Herman Rechtsstreit verloren

Die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman hat den Prozess gegen den "NDR", ihren ehemaligen Arbeitsgeber, verloren
Grafikelement - Aufgeschnappt
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© Freitext

Eva Herman hat den Prozess gegen den "Norddeutschen Rundfunk" verloren: Das Landesarbeitsgericht Hamburg stellte in seinem Urteil fest, dass zwischen der ehemaligen Sprecherin der Tagesschau und dem "NDR" kein Arbeitnehmerverhältnis bestand.

Auch ihr ehemaliger Kollege Jo Brauner, früherer Chefsprecher der Tagesschau, war als Zeuge geladen. Er sollte dem Richter erzählen, wie die Dienstpläne für die "Tagesschau" entstehen. Brauners Aussage bestätigte die Richter in ihrer Annahme, dass die Sprecherin lediglich eine freie Mitarbeiterin war. Für Hermans Anwalt Dirk Feldmann war die Entscheidung des Gerichts "überraschend". Er ging davon aus, dass seine Mandantin als Arbeitnehmerin des "NDR" eingestuft werden würde.

Vor zwei Jahren kam es zum Eklat zwischen der Moderatorin und dem Sender. Der "NDR" beendete im September 2007 die Zusammenarbeit mit Eva Herman, weil sie sich in der Talkshow von Johannes B. Kerner fragwürdig über nationalsozialistische Ansichten geäußert hatte.

jan

gala.de

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