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Ernst August von Hannover Das Urteil gegen den Welfenprinz ist gefallen

Ernst August von Hannover
Ernst August von Hannover
© Getty Images
Zehn Monate auf Bewährung und weitere strikte Auflagen – das Landgericht in Wels in Österreich hat ein Urteil gegen Ernst August von Hannover gesprochen. Alle Details dazu.

Ernst August von Hannover, 67, musste sich vor dem Landgericht in Wels in Österreich verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, unter dem Einfluss von Alkohol- und Medikamenten mehrere Polizeibeamte und andere Personen bedroht und teils angegriffen zu haben. Die Anklagepunkte lauteten: Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung und Nötigung. Das Strafmaß für diese Taten beläuft sich auf bis zu drei Jahren Gefängnis. Der Welfenprinz ist somit noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen, zeigte sich vor Gericht dennoch empört über einen Aspekt der richterlichen Entscheidung. Er hatte sich zuvor als nicht schuldig erklärt.

Ernst August soll randaliert haben

Im Prozess ging es um mehrere Vorfälle aus dem Sommer 2020. Ernst August von Hannover habe im betrunkenen Zustand randaliert, sich aggressiv gegenüber dem Verwalter seines Anwesens verhalten, sei dann gegen die Polizisten vor Ort vorgegangen, sogar handgreiflich geworden.

Prinz Ernst Augusts Verteidiger bezeichneten das Geschehene als eine Ausnahmesituation, in der er sich wegen einer zuvor überstandenen Krebsoperation befunden habe.

Ernst August von Hannover muss sein Anwesen vorerst verlassen

Die zuständige Richterin verfügte nun eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Zudem dürfe Ernst August von Hannover in den kommenden drei Jahren nicht auf seinem Anwesen Auerbach in Grünau leben. Wie ORF berichtet, sei es ihm untersagt, Kontakt zum Verwalter-Ehepaar aufzunehmen, er dürfe keinen Alkohol trinken und er müsse eine Psychotherapie machen. 

Welfenprinz übernimmt Verantwortung

Zwar bekannte Ernst August von Hannover sich vor Gericht nicht schuldig, erklärte aber, er wolle die Verantwortung für das Geschehene übernehmen. Er sei bereit, für die Schäden aufzukommen und bedauere, was passiert sei. Dass er sein Anwesen in den nächsten drei Jahren nicht bewohnen darf, bezeichnete er als "unmöglich" und "undenkbar", immerhin lebe er hier seit 50 Jahren. 

Verwendete Quelle: ndr.de, spiegel.de

abl Gala

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