Schwangere Stars wie Lena Gercke, 31, oder Angelina Heger, 27, treiben regelmäßig Sport in der Schwangerschaft. Auf Instagram teilen sie ihr Hobby und zeigen sich bei Gymnastikübungen im Fitnessstudio. Die Ex-Bachelor-Kandidatin hat dafür vor wenigen Tagen etliche Negativ-Nachrichten von ihren Followern kassiert. Sätze wie "Dass du keine Angst hast. Nicht normal" oder "Das solltest du in der SSW nicht tun" landeten in ihrem Postfach. Doch wie gefährlich ist Sport in der Schwangerschaft überhaupt? GALA gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen und ein Experte klärt, welcher Sport gefährlich ist und wann Sie unbedingt aufhören sollten.
Sport in der Schwangerschaft: Gefährlich für das Ungeborene?
Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte und niedergelassener Frauenarzt in Hannover, rät: "Im Prinzip ist Sport in der Schwangerschaft empfehlenswert.
Auch von Sportarten mit sehr schnellen Bewegungsmustern und Belastungsspitzen, mit Körperkontakt und mit hohem Sturzrisiko raten wir ab."
Diese Sportarten sollten Sie meiden

Sportarten mit Sturzgefahr sollten Schwangere meiden. Dazu gehören: Wintersportarten wie Skifahren (auf schnellen Pisten), Snowboarden oder Schlittenfahren, Boxen oder Inline-Skating. Laut Dr. Albring können auch "Mannschaftssportarten sowie Kampfsport, Training mit Gewichten, Eissport und jegliche Wettkämpfe" gefährlich für die Schwangere und das Ungeborene sein. Wenn eine Frau sich bei genannten Sportarten und auch anderen Trainingseinheiten so stark belastet, dass sie an ihre körperlichen Grenzen kommt, dann ist laut Dr. Albring
- die Versorgung des Kindes nicht mehr optimal: Die Durchblutung der Plazenta und die Sauerstoffzufuhr ist vermindert. Das kann vorzeitige Wehen auslösen.
- Außerdem können Stürze und heftige Erschütterungen Ablösungen der Gebärmutter (Plazenta) hervorrufen.
Ein Verbot spricht der Arzt fürs Tauchen aus:
Welcher Sport ist in der Schwangerschaft erlaubt?
Neben all den gefährlichen Aspekten ist Sport in der Schwangerschaft dennoch erlaubt. Dr. Albring empfiehlt ihn sogar ausdrücklich. Denn durch die Bewegung erhöhe sich das Wohlbefinden der werdenden Mutter. Doch welche Sportarten eignen sich am besten? Wenn Sie Sportanfängerin sind, eignen sich laut der Sporthochschule Köln folgende Aktivitäten:
- Sportarten im Wasser (Schwimmen, Aquafitness)
- sanfte Sportarten wie Pilates oder Gymnastik
- gelenkschonende Sportarten an der frischen Luft wie Walken oder leichtes Radfahren
Für etwas Fortgeschrittenere eignen sich außerdem:
- Joggen
- Skilanglauf
- Yoga

Vorteile von Sport in der Schwangerschaft
Bewegung tut dem Körper immer gut - auch in der Schwangerschaft. Denn Sport in der Schwangerschaft:
- verbessert die Sauerstoffversorgung und stärkt Abwehrkräfte
- minimiert die Risiken für Thrombosen oder Krampfadern
- beugt Haltungsschäden oder Verspannungen vor
- hält die Gewichtszunahme in der Schwangerschaft in natürliche Grenzen
- baut Stress ab und fördert die psychische Ausgeglichenheit
Sport im letzten Schwangerschaftsdrittel
Besonders in den letzten drei Schwangerschaftsmonaten (letztes Trimester) vor der Geburt kommt es zu körperlichen Einschränkungen. Das Baby legt ordentlich an Gewicht zu (in drei Monaten circa zwei Kilogramm). Zusammen mit der wachsenden Gebärmutter werden andere Organe eingeengt und es kann zu Rückenbeschwerden kommen. Für diese Zeit empfehlen sich leichte Rückenübungen, um dem entgegenzuwirken, das Mobilisieren des Beckenbodens, um die Beckenbodenmuskulatur zu lockern und etwas Gymnastik.
Wann sollte man mit dem Sport aufhören?
Wenn die Sporteinheit zu intensiv ist, sendet der Körper Warnsignale. Bei diesen Anzeichen empfiehlt Dr. Albring, dass Sie sofort mit dem Training aufhören:
- leichte Blutungen
- regelmäßige Kontraktionen in der Bauchgegend
- Rückenschmerzen im Kreuz- und Lendenwirbelbereich
Am wichtigsten ist: Hören Sie in sich hinein und hören Sie auf ihr Bauchgefühl, das Ihnen sagt, wann Sie an eine kritische Grenze der eigenen körperlichen Belastbarkeit kommen.
Verwendete Quellen: eigene Recherche, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)