Nachdem Sturmtief "Eberhard" am gestrigen Sonntag (10. März) über Deutschland hinweggefegt ist und eine Schneise der Verwüstung – vor allem in NRW – hinterlassen hat, stehen auch am Montagmorgen (11. März) vielerorts die Züge noch still bzw. fahren mit großer Verspätung. Am späten Sonntagnachmittag wurde der Bahnverkehr – sowohl regional als auch der Fernverkehr – in NRW komplett eingestellt. Die Auswirkungen sind bis heute spürbar. "Pendler sollten mit Verspätungen rechnen und sich in den Informationssystemen auf dem Laufenden halten“, erklärte eine Sprecherin der Deutschen Bahn am Montagmorgen. Aber was passiert mit gekauften Bahntickets? Habe ich ein Anrecht auf Beförderung oder bekomme ich mein Geld erstattet? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Zugfahren nach Sturmtief: Meine Rechte als Bahnfahrer
Was passiert mit meinem Bahnticket?
Gekaufte Tickets behalten ihre Gültigkeit bis eine Woche nach Ende der Störungszeit. Sollten Sie Ihre Fahrt am Sonntag oder Montag also gar nicht erst angetreten sein oder antreten wollen, behält Ihr Ticket seine Gültigkeit. Sollten Sie ein Ticket besitzen, das sie an eine bestimmte Fahrt bindet, dürfen Sie jetzt jeden Zug nehmen, die Zugbindung ist in einem solchen Ausnahmefall nämlich aufgehoben. Das gelte auch für Sparpreis-Fahrkarten. Sollten Sie anderweitig an Ihren Zielort gelangt sein, können Sie das Ticket kostenlos stornieren. Dann bekommen Sie den Ticketpreis komplett erstattet.
Bekomme ich eine Entschädigung?
Generell gilt: Jede verspätete Ankunft können Sie sich auszahlen lassen. Bei 60 Minuten zu spät am Zielort bekommen Sie 25 Prozent des Ticketpreises zurück, ab 120 Minuten ist es die Hälfte. Ab einer Verspätung von 20 Minuten ist die Zugbindung aufgehoben, das heißt, Sie können jeden Zug nehmen. Sollten Sie in einen teureren Zug einsteigen, müssen Sie dafür zunächst ein Ticket lösen, die Kosten hierfür können Sie sich allerdings zurückholen.
Wo und wie kann ich mir die Ticketkosten erstatten lassen?
Für die Erstattung brauchen Sie ein sogenanntes Fahrgastrechte-Formular. Dieses bekommen Sie entweder direkt im Zug, im Reisezentrum bzw. der Information im Bahnhof oder im Internet (HIER). Dieses muss ausgefüllt zusammen mit der Fahrkarte per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt am Main geschickt werden, alternativ können Sie es auch direkt im Reisezentrum abgeben. Es dauert dann bis zu 28 Tage, bis Sie das Geld zurück bekommen.
Wer zahlt die Übernachtung, wenn ich nicht weiter komme?
In vielen großen Städten wurden am Sonntag wegen Sturmtief "Eberhard" beheizte Aufenthaltszüge für gestrandete Reisende bereitgestellt. Zudem wurden tausend Hotelgutscheine verteilt. Die Bahn übernimmt "angemessene Übernachtungskosten", wenn man seine Reise erst am nächsten Tag weiterführen kann. Das sind maximal 80 Euro. Dabei gilt weiterhin: Informieren Sie sich, welche Optionen die Bahn rund um den Zugausfall organisiert hat. Sie dürfen nicht einfach in irgendein Hotel einchecken.
Verwendete Quelle:RP online