Schlechte Nachrichten für alle, die ihre Filme gerne im Internet schauen. Konnte man sich bislang hinter dem Paragraphen 44a des Urhebergesetzes verstecken, wenn man sich Videos auf Seiten ansah, die augenscheinlich oder offensichtlich illegal sind, hat der Europäische Gerichtshof nun ein bahnbrechendes Urteil gefällt.
Nun ist nicht nur der Seitenbetreiber haftbar für die Urheberrechtsverletzung auf seiner Seite, auch derjenige, der sich den Stream anschaut, macht sich strafbar. Nach Expertenmeinung ist die Rückverfolgung über die sogenannte IP-Adresse mittlerweile auch gar nicht mehr so schwer wie noch vor einigen Jahren. Man kann sich also nicht mehr hinter der Hoffnung verstecken, dass man nicht erwischt werden kann.
Trotzdem gibt es eine gute Nachricht für alle Urheberrechts-Piraten: Selbst wenn man erwischt wird, fällt die Strafe verhältnismäßig gering aus und wird nur selten einen niedrigen zweistelligen Betrag übersteigen.