Schon morgen treten für den Verbraucher wichtige Gesetzesänderungen in Kraft. Welche Änderungen das sind und wen sie betreffen, soll im Folgenden geklärt werden.
Vertrags-Kündigungen
Bisher war eine schriftliche Kündigung von Verträgen zwingend notwendig: Die Kündigung musste in Briefform und mit Unterschrift versehen eingereicht werden, damit sie Gültigkeit besaß. Ab Oktober soll sich das jedoch ändern. Es ist zukünftig nur noch eine "Textform" notwendig, sodass eine Kündigung auch per E-Mail rechtskräftig verschickt werden kann.
Einzige Ausnahme bleibt dabei die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses: Hier ist für die Wirksamkeit des Schreibens weiterhin eine Unterschrift notwendig.
Anspruch auf einen Medikationsplan
All diejenigen, die über einen längeren Zeitraum mehr als drei Medikamente einnehmen, haben in Zukunft das Recht auf einen Medikationsplan. Während die Patienten sich bis heute selbst darum kümmern mussten, müssen zukünftig Ärzte auf Wunsch des Patienten einen solchen Plan schriftlich erstellen. In erster Linie sollen dadurch Neben- oder Wechselwirkungen vermieden werden, die eintreten können, wenn mehrere Medikamente gleichzeitig eingenommen werden müssen. Ab 2018 soll der Medikationsplan dann auch digital verfügbar sein.