Zum ersten Juni treten neue Gesetze in Kraft, die für viele Verbraucher von Interesse sein werden. Was genau ab heute zu beachten ist, wird im Folgenden zusammengefasst
Roaming Gebühren
Eine der wohl wichtigsten Veränderungen für alle Verbraucher: Ab dem 15. Juni wird es keine Roaming-Gebühren mehr geben. Doch was bedeutet das konkret? In der gesamten EU, auf Island in Norwegen und Liechtenstein kann jeder seinen Tarif aus der Heimat nutzen - ganz ohne Zusatzkosten.
Entgelttransparenzgesetz
Dieses neue Gesetz soll Transparenz im Unternehmen hinsichtlich des Gehaltes schaffen. Demnach haben alle Arbeitnehmer ab dem 1. Juni das Recht zu erfahren, was ihre Kollegen verdienen. Hintergrund für den Einsatz dieses Gesetzes ist der gleiche Anspruch auf Gehalt bei Männern und Frauen. Verlangt werden darf der Gehaltsvergleich von allen Mitarbeitern, die in einem Unternehmen mit mehr als 200 Angestellten arbeiten.
Mindestlohn für Leiharbeiter
Für alle Leiharbeiter gilt ab dem ersten Juni ein neues Gesetz für ihren Mindestlohn. Dieser steigt in der Branche nämlich in Ostdeutschland von 8,50 Euro auf 8,91 Euro und in allen anderen Bundesländern von 9,00 Euro auf 9,23 Euro.
Schweizer Vignette wird günstiger
Eine gute Nachricht für alle Urlauber: Die Vignette, die für Autobahnfahrten in der Schweiz verpflichtend ist, wird von nun an für runde 38,00 Euro statt 38,50 Euro zu erwerben sein.