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Fluggast-Rechte Nach Flugverbot für Boeing 737 Max – Was haben deutsche Urlauber zu befürchten?

Turkish Airlines hat Maschine vom Typ Boeing 737 Max im Einsatz
Turkish Airlines hat Maschine vom Typ Boeing 737 Max im Einsatz
© Shutterstock
Zwei Abstürze nagelneuer Maschinen innerhalb eines halben Jahres – seit dem gestrigen Dienstagnachmittag (12. März) ist der Luftraum über Deutschland für Flugzeuge des Typs Boeing 737 Max gesperrt. Was bedeutet das für Urlauber?

346 Menschen starben in den letzten Monaten bei Abstürzen einer Boeing 737 Max Maschine. In Äthiopien und Indonesien verunglückten zwei Flugzeuge, die Ursachen sind bis heute nicht gänzlich geklärt. Für Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer Grund genug, den Luftraum über Deutschland für den Flugzeug-Typ zu sperren. "Sicherheit geht absolut vor. Bis alle Zweifel ausgeräumt sind, habe ich veranlasst, dass der deutsche Luftraum für die Boeing 737 Max ab sofort gesperrt wird", erklärte der CSU-Politiker gestern (12. März) im Interview mit "ntv". Die Europäische Luftfahrtbehörde EASA hat den Flugzeugen der Typen Boeing 737 Max 8 and 737 Max 9 die Betriebsgenehmigung für die EU entzogen.

An diesen deutschen Flughäfen wird die Boeing 737 Max eingesetzt

Airlines wie Norwegian Air, Icelandair und LOT setzen den Flugzeugtyp regelmäßig ein, um Passagiere etwa nach Oslo (Norwegen), Stockholm (Schweden) oder Kopenhagen (Dänemark) zu fliegen. Auch Istanbul wurde von der Boeing 737 Max angesteuert. In Düsseldorf und Köln etwa starteten und landeten die Flugzeuge regelmäßig. Seit dem 12. März um 20 Uhr bleiben die Flieger am Boden. 

Folgen für die Passagiere?

Wenn ich nun eine Reise geplant habe, bei der die Boeing 737 Max zum Einsatz kommen sollte, muss ich befürchten, dass diese vom Veranstalter abgesagt wird? "So einfach ist das nicht", erklärt Reiserechtsanwalt Kay P. Rodrega im Interview mit "Bild". Demnach sei der Reiseveranstalter verpflichtet, für einen Ersatzflug zu sorgen. Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn ich später am Zielort ankomme? "Ja, obwohl der Reiseveranstalter nichts dafür kann", bestätigt der Experte und weiß: "Dem Kunden steht je nach Umfang der Verspätung eine Preisminderung zu." Allerdings kann man diesen erst ab einer Verspätung von vier bis fünf Stunden geltend machen. 

Verwendete Quelle:Bild

abl Gala

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