Als ein 53-Jähriger mit seinen Kollegen nur schnell im Supermarkt etwas zum Mittag holen wollte, ahnte er noch nicht, dass sein Tag im Krankenhaus enden würde.
Unterschenkelbruch
Der Unfall ereignete sich am 27. Juni 2016 gegen 12 Uhr in einem Supermarkt in der Nähe von Bonn. Ein Zeuge berichtete laut "Express" von einem lauten Knall: "Ich dachte, ein Regal sei umgefallen". Doch es war sein Kollege, der auf einem Salatblatt ausgerutscht und rückwärts auf die Fliesen geknallt war. Er kam anschließend mit einem offenen Bruch ins Krankenhaus und musste mehrere Operationen über sich ergehen lassen. Wochenlange Krankschreibungen, ein Reha-Aufenthalt und vermutlich noch eine weitere Operation sind die Folge.
Auch beruflich eingeschränkt
Ein weiterer Schock: Auch beruflich ist der Verunfallte eingeschränkt. Da er in seinem Job viel Stehen muss, konnte er nicht mehr in seinen alten Beruf zurückkehren. "Mittags war mein Bei dick geschwollen", berichtete er dem Gericht. Er verklagte den Markt. Es geht um die Aufwendungen der Behandlungen, Schmerzensgeld, Folgekosten des Unfalls und eine Erwerbsminderungsrente.
Gerichtsbeschluss
Da ein Kollege des Opfers eine grüne Schmierspur fotografierte und glaubhaft aussagte, dass diese am Fuß des Mannes endete, beschloss die Richterin, Yonne Erbers, dass der Supermarkt die Hauptschuld trage.
Zwar sagte ein Mitarbeiter aus, dass alle 30 bis 60 Minuten eine Kontrolle der Gemüseabteilung vorgenommen werde, doch das konnte nicht engmaschig bewiesen werden. Es gibt keine Aufzeichnungen, keine Liste oder Ähnliches.
Supermarkt muss blechen, aber...
Trotzdem hat auch der Verletzte eine Mitschuld. An einem Gemüseregal müsse man wissen. dass besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit vor eventueller Rutschgefahr gelten.
Der Laden muss nun zwei Drittel aller Forderungen des Opfers bezahlen. Weil seine Behandlung bisher allerdings noch andauert, konnte die endgültige Summe noch nicht festgelegt werden.