Diese Geschichte dürfte nicht nur Hundeliebhaber zur Weißglut treiben. Nicht nur Hundebesitzer wissen, dass die Tiere im Sommer nicht in geschlossenen Autos zurückgelassen werden sollen. Was dieser Hundebesitzer sich allerdings geleistet hat, und was das Ergebnis dieses Vorfalls ist, macht einfach nur sprachlos.
Hund stirbt Hitzetod im Auto
Wie die Polizei Düren (Nordrhein-Westfalen) in einer Pressemitteilung informiert, kam es am Mittwoch (24. April) in ihrem Revier zur Mittagszeit zu folgendem Zwischenfall: Ein Passant entdeckte einen Hund, der bei 25 Grad Außentemperatur in einem Auto eingeschlossen war. Der Wagen stand in der prallen Sonne; Türen und Fenster waren geschlossen, die Scheiben beschlagen. Der Zeuge alarmierte die Feuerwehr, die nach ihrem Eintreffen die Scheiben einschlugen. Für das Tier allerdings kam jede Hilfe zu spät. Es konnte nur noch tot geborgen werden, wie die Polizei erklärt. Diese wurde zum Ort des Geschehens gerufen und sprach infolgedessen auch mit dem zwischenzeitlich eingetroffenen Besitzer, einem 52-jährigen Mann aus Hattingen.
Die Aussage des Hundehalters macht die Beamten stutzig
Laut eigener Aussage habe der Besitzer erst zwei Stunden vor dem Eingreifen des Passanten nach seinem Hund geschaut und ihn mit Wasser versorgt. "Aufgrund der Auffindesituation – komplett feuchter Innenraum, beschlagene Scheiben – kamen bei den Beamten vor Ort an dieser Schilderung Zweifel auf", schreibt die Pressestelle der Polizei Düren in ihrer Meldung.
Notiz im Auto bringt das Fass zum überlaufen
Als wäre das Zurücklassen eines Hundes im Auto und der daraus resultierende Tod des Tieres nicht schon schlimm genug, schockiert eine gefundene Notiz im Wagen des Tierhaltes zusätzlich. Denn, wie die Beamten erklären, scheint der Mann ein "Wiederholungstäter" zu sein und "den Hund wohl nicht zum ersten Mal im Auto gelassen". Auf einem Zettel, der gut sichtbar auf dem Armaturenbrett lag, stand geschrieben: "An alle Neugierigen! Es sitzt ein Hund im Auto, ich weiß das und es geht ihm gut! Jetzt kümmern Sie sich um ihre Sachen und mischen Sie sich nicht in Dinge, die Sie nichts angehen!"

Zeuge ließ sich nicht beirren
Gut, dass sich der Zeuge in diesem Fall nicht davon abhalten ließ, sich dennoch "einzumischen". Auch wenn der Hund nicht gerettet werden konnte. Man kann nun nur darauf hoffen, dass der Hundehalter in der Folge eine gerechte Strafe erhält. Die Polizei jedenfalls ermittelt nun wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Verwendete Quellen: Polizei Düren