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Führerschein Wenn er vor diesem Datum ausgestellt worden ist, müssen Sie ihn umtauschen

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© flickr.com/cpradi
Eine neue EU-Regelung schreibt von nun an ein Ablaufdatum für Führerscheine vor. Im Folgenden soll geklärt werden, wer davon betroffen ist

Der Führerschein ist für viele kaum noch wegdenkbar. Hat man ihn einmal in den Händen, lässt er sich so schnell nicht wieder entfernen und gilt ein Leben lang - denken zumindest die meisten.

Mindesthaltbarkeitsdatum

Von diesem Gedanken sollte man sich jedoch verabschieden, denn: Die Führerscheine haben von nun an ein Mindesthaltbarkeitsdatum.

Die EU schreibt neuerdings ein Ablaufdatum für Führerscheine vor, aber keine Sorge: Das bedeutet nicht, dass der Führerschein neu gemacht werden soll - jedoch muss er umgetauscht werden, um seine Gültigkeit zu erhalten.

Nach 15 Jahren muss der Führerschein auf eigene Kosten verlängert werden. Wichtig dabei ist auch: Die Fahrerlaubnis verfällt nicht, nur das Dokument wird nach dieser Zeit ungültig.

Wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

Grundsätzlich betrifft diese neue Regelung nur diejenigen, deren Führerschein vor dem 19.Januar 2013 ausgestellt wurde. Zudem wird unterschieden zwischen:

  • Denjenigen, deren Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde: Hier ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers für den Umtauschtermin verantwortlich
  • Denjenigen, deren Führerschein nach dem 01.01.1999 ausgestellt wurde: Hier ist das Jahr der Ausstellung ausschlaggebend für den Umtauschtermin

Die guten Nachrichten der neuen Regelung sind: Der früheste Umtauschtermin liegt im Jahr 2021, also muss sich erstmal keiner größere Sorgen und Stress machen.

mge

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