Das hätte böse enden können. Am Dienstagabend stoppte der ICE 993 von Hamburg nach Leipzig nicht planmäßig in Lutherstadt Wittenberg. Dieser Fakt an sich ist nicht das Gefährliche an der Geschichte. Vielmehr die Tatsache, dass der Lokführer der Deutschen Bahn nicht etwa zufällig vergessen hatte, zu stoppen. Nein, der Fahrer war ganz einfach sturzbetrunken. Ein späterer Alkoholtest der Bundespolizei ergab einen Atemalkoholwert von 2,49 Promille.
Der ICE-Fahrer hatte mehr als ein Bier zu viel
Zuerst hatte die "Mitteldeutsche Zeitung" über den Vorfall berichtet. Demnach hätte der Zug planmäßig um 22.10 Uhr in Wittenberg halten sollen, fuhr aber einfach weiter. In Bitterfeld wurde die Fahrt des Zugführers dann vorzeitig beendet. Während die Bundespolizei gegenüber des "Spiegels" den Vorfall bestätigte und erklärte, "die genauen Umstände werden derzeit gründlich untersucht", wollte sich die Bahn zu den Gründen des Zwischenfalls nicht äußern. Die 65-minütige Verspätung am Zielbahnhof Leipzig erklärten sie lediglich mit der schwammigen Begründung "Verzögerung im Betriebsablauf".
Die Fahrgäste, die sich im besagten Zug befanden, mussten sich mit dem nächsten Zug in Richtung Wittenberge auf den Heimweg machen. Abgesehen davon, dass dies am späten Abend ohnehin eine Zumutung ist, möchte man sich gar nicht ausmalen, was ein Zugführer mit fast 2,5 Promille hätte anrichten können.
Bahn geht rigoros gegen Verstöße ihrer Null-Promille-Grenze vor
Die Bahn will sich zwar zu den Umständen und dem Alkoholwert ihres Zugführers nicht äußern, gibt aber allgemein an, dass sie eine strenge Null-Promille-Politik verfolgen. Jeglicher Verstoß gegen diese Vorschrift führe zu einem unmittelbaren Entzug des Triebfahrzeugführerscheins. Wer ihn wiederhaben will, muss sich einer körperlichen und geistigen Untersuchung unterziehen, um zu beweisen, dass es sich bei dem Vorfall nicht um einen Hinweis auf eine krankhafte Alkoholsucht handle. Das Eisenbahnbundesamt, das für diese Fälle zuständig ist, muss der Herausgabe des Führerscheins zustimmen. Verwendete Quellen:Mitteldeutsche Zeitung, Spiegel
