Noch ist nicht offiziell bestätigt, ob TV-Sternchen Sarah Joelle Jahnel wirklich ins Dschungelcamp einzieht. Aber vielleicht erledigen sich alle Spekulation ohnehin. Die 27-Jährige ist nämlich laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung am 26. Oktober vom Amtsgericht Köln zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Euro verdonnert worden. Als Grund nennt das Blatt Fahren ohne gültigen Führerschein. Sowohl im Januar als auch im März soll Jahnelohne Lappen unterwegs gewesen sein.
Sarah Joelle Jahnel legt Einspruch ein
Sarah Joelles Anwalt Martin Bücher hat gegen das Urteil bereits Einspruch eingelegt. Dem Blatt sagte er: "Ich gehe davon aus, dass die Seiten des Gerichts angebotene Strafe von 10.000 Euro deutlich reduziert wird." Das Blatt will erfahren haben, dass ein Grund für den Einspruch ein bevorstehendes TV-Projekt sein soll.
Australien könnte die Einreise verweigern
Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, hätte Jahnel ein Problem. Ab einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt man offiziell als vorbestraft. Mit einer Vorstrafe könnten ihr die australischen Behörden allerdings die Einreise verweigern. Anwalt Bücher wollte gegenüber "Bild" nicht kommentieren, ob der Einspruch nur dazu diene, damit seine Mandantin am Dschungelcamp teilnehmen könnte. Er teilte lediglich mit: "Die Sache wird im Februar 2017 geklärt. Bis dahin gilt Frau Joelle als unschuldig."
