Lange war unklar, ob die Sendungen von Stefan Raab fortgesetzt werden. Jetzt steht fest: "Schlag den Star" geht nicht mit seinem Ideenvater in Rente. Der ehemalige Sidekick des Moderators, Elton, wird die Sendung dieses Jahr drei Mal bei ProSieben moderieren. Am 9. April werden das erste Mal zwei Prominenten in 15 Runden live gegeneinander antreten.

Neuer Auftrag für Brainpool
Pikant: Die Show wird weiterhin von der Firma Raab TV produziert, die zu Brainpool gehört, die im vergangenen Jahr mit der Massenentlassung von 80 Mitarbeiterin Schlagzeilen gemacht hatte. Die Begründung der Firma: Das Arbeitsverhältnis sei von vorneherein auf die Zeit befristet gewesen, in der die Raab-Sendungen produziert wurden.
Insgesamt 49 der gekündigten Mitarbeiter klagten daraufhin. Der Brainpool-Anwalt argumentierte vor dem Kölner Arbeitsgericht, dass die Firma nicht mehr für Raab TV produzieren wird und für 2016 daher keine Aufträge mehr habe. Nun die überraschende Wendung. "Ich freue mich, dass wir mit 'Schlag den Star' die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen ProSieben, Raab TV und Brainpool fortsetzen", so ProSieben-Chef Wolfgang Link.
Was bedeutet das für die gekündigten Mitarbeiter?
Bisher liefen die Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht Köln nicht gut für die Firma Brainpool. Mehrere Kündigungen wurden bereits kassiert und die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter angeordnet. "Sollte Brainpool dem nicht nachkommen, würde das mit Zwangsgeldern belegt werden", erklärt Eva Naumann, Sprecherin des Arbeitsgerichts gegenüber GALA.
In anderen Fällen habe die Produktionsfirma Vergleiche mit den Gekündigten geschlossen. Auch wurden Klagen zurückgenommen. Doch diese Fälle wurden noch vor Bekanntwerden der "Schlag den Star"-Fortsetzung erledigt.
Wie wirkt sich der neue Auftrag auf die noch ausstehenden Prozesse aus?
Müssen die gekündigten Mitarbeiter nun wieder eingestellt werden? Es müsse nun im Einzelfall geprüft werden, ob die Fortsetzung der Show Konsequenzen für die Entlassungen aus dem vergangenen Jahr haben, so die Sprecherin weiter.
Denn vor Gericht ist die unternehmerische Prognose zum Kündigungszeitpunkt entscheidend. Das bedeutet bis zum Ende des vergangenen Jahres. Die gekündigten Mitarbeiter müssten demnach nachweisen, dass Brainpool schon damals wusste, dass es für Raab TV auch 2016 weitergeht....