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Urteil Schmerzensgeld für Stöckel-Sturz

Für die Britin Sophie King endete eine Feier mit Freunden im Krankenhaus, weil der Absatz ihres Stilettos abbrach und die Studentin unglücklich umknickte. Nun hat sie den Hersteller auf Entschädigung verklagt - mit Erfolg

Eigentlich wollte Sophie King mit Freunden ausgelassen feiern gehen. Doch der Abend hatt kaum begonnen, als der Studentin der linke Absatz ihrer nagelneuen Stilettos abbrach und sie unglücklich wegknickte.

"Als ich am Bahnsteig entlang lief, brach der Absatz und ich knickte um. Es hat ziemlich weh getan, aber ich wollte den anderen nicht den Abend verderben", erklärte die 20-Jährige gegenüber der britischen "Daily Mail". Deshalb nahm sie trotz allem an der feuchtfröhlichen Runde in einer Bar teil: "Nach ein Paar Drinks fühlte ich mich auch schon besser."

Doch von einem Moment auf den nächsten wurde Sophie King ohnmächtig - im Krankenhaus stellten die Ärzte einen Knöchelbruch fest. Sie wurde operiert und der gebrochene Knochen mit Schrauben fixiert. Da sie mehrere Wochen einen Gips tragen musste und kaum gehen konnte, verlor Sophie ihren Job als Kellnerin - und klagte gegen den Schuhhersteller.

Nun hat ihr das Bezirksgericht in Manchester tatsächlich Recht gegeben: Die Schuhkette "Dolcis", aus dessen Sortiment Kings rund 60 Euro teure Highheels stammten, muss eine Entschädigung in Höhe von 11.800 Euro zahlen. Der Hersteller hatte zuvor eingeräumt, der Schuh sei mangelhaft gefertigt worden.

Die junge Studentin geht davon aus, dass sie mit ihrem Beispiel andere "Absatzbruchopfer" ermuntert hat, ebenfalls vor Gericht zu gehen: "Ich kenne so viele Mädchen, die auf ihren Stilettos umgeknickt sind. Es würde mich nicht wundern, wenn sich jetzt viele von ihnen melden."

Der Erfolg weiterer Klagen setzt allerdings voraus, dass die Unfallursache fehlerhaftes Schuhwerk ist und die Damen nicht etwa nach dem einen oder anderen Drink schlichtweg die Balance verloren haben. Es gibt halt zwei Klassen Fashionvictims.

gsc

gala.de

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