Eine Schlappe für Ebay: Das Handelsgericht in Paris hat den Onlineplattformbetreiber dazu verurteilt, dem französischen Luxusgüterherstellers "Moët Hennessy - Louis Vuitton", kurz LVMH, insgesamt 38,6 Millionen Euro zu zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen, dass Ebay den Handel mit den gefälschten Waren nicht verhindert habe. Außerdem wurde das US-Unternehmen bestraft, weil es den Handel mit Artikeln zugelassen hatte, die sonst nur durch autorisierte Handelspartner verkauft werden dürfen.
Zum Repertoire von LVMH gehören beispielsweise Parfüm und Kosmetik von Christian Dior und Kenzo, Hemden von Givenchy, Schweizer Uhren von Zenith, Schuhe von Louis Vuitton und Berluti, Champagner der Marke Dom Pérignon und Cognac von Hennessy.
"Die Verantwortung von Ebay ist umso größer, da das Unternehmen es ausdrücklich abgelehnt hat, effiziente und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um gegen Fälschungen vorzugehen. Zum Beispiel werden die Verkäufer nicht gezwungen, auf einfache Nachfrage die Einkaufsquittung oder einen Authentizitätsnachweis der zum Verkauf angebotenen Produkte vorzulegen", heißt es im Urteil des Handelsgerichts in Paris. Ebay habe ein offensichtliches Interesse daran gehabt, die Zahl dieser Transaktionen zu erhöhen, um daraus wachsende Gewinne zu ziehen.
Freier Wettbewerb in Gefahr?
"Im gestrigen Urteil geht es gar nicht um den Kampf gegen Produktfälschungen, sondern darum, Handelspraktiken zu schützen, die den freien Wettbewerb verhindern", sagte Nerses Chopurian, Sprecher von Ebay Deutschland dazu. "Die Entscheidung zielt auch auf den Verkauf von Waren aus zweiter Hand ab - und auf den Verkauf von neuen Originalprodukten. Für Ebay stellt dieses Urteil den Versuch dar, in Frankreich ein Geschäftsmodell zu diktieren, das den freien Handel behindert."
Ebay will nun gegen das Urteil Berufung einlegen. Exklusive Verkaufspraktiken verletzten die Freiheit der Verbraucher, so Ebay. Außerdem würden Fälschungen, die als solche erkannt werden, von Ebay entfernt werden.
Erst am 4. Juni hatte ein anderes französisches Gericht Ebay zu einer Zahlung von 20.000 Euro an den Konzern Hermes verurteilt, weil auf der Plattform zwei gefälschte Handtaschen der Marke angeboten worden waren. Dies war damals das erste Urteil dieser Art gegen Ebay in Frankreich.
rbr