Muss man eigentlich seinen Arbeitgeber über einen geplanten Beauty-OP informieren?
Nein, das müssen Sie nicht. Es handelt sich schließlich um eine persönliche Angelegenheit. Schreibt ein Arzt Sie arbeitsunfähig, gelten Sie als krank. Wenn Sie sich allerdings freiwillig für eine Beauty-OP unters Messer legen, also keine medizinischen Gründe vorliegen und Sie alles selbst bezahlen, müssen Sie Urlaub nehmen. Achtung: Einen kurzfristig eingereichten Urlaub darf der Arbeitgeber ablehnen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Umgekehrt müssen Sie Ihren eingereichten Urlaub nehmen, auch wenn die Klinik den OP-Termin kurzfristig absagt. Das hängt also von der Kulanz Ihres Chefs ab! Gibt es nach einem Eingriff Komplikationen, entscheidet der behandelnde Arzt und stellt gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
Wer bezahlt meine Schönheits-OP?
Für Leistungen, die Sie selbst bezahlen müssen, können Sie so viele Beratungsgespräche führen, wie Sie wollen. Es handelt sich ja schließlich um eine private Dienstleistung. Vergleiche sind oft hilfreich, um Leistungen, Kosten und Risiken besser einzuordnen. Seien Sie fair und sprechen Sie diesen Punkt am Ende des Gesprächs offen an, das schafft beidseitiges Vertrauen. Wird Ihnen deshalb die Behandlung verweigert oder gar auf sofortigen Vertragsabschluss gedrängt, suchen Sie sich einen anderen Arzt, das ist unseriös!
Wann übernimmt die Krankenkasse Kosten für eine Schönheits-OP?
Verschönerungsmaßnahmen bleiben private und freiwillige Leistungen, die auch komplett selbst zu bezahlen sind. Ausnahmen sind außerordentliche Gründe psychischer oder physischer Art. Diese müssen von einem Arzt bescheinigt und bei der Krankenkasse eingereicht werden. Je nach Leistungskatalog entscheidet diese, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gewährt wird.
Kann man süchtig werden nach Schönheitseingriffen?
Ja, das kann man, es kommt allerdings selten vor. Manche Patienten verlieren oft den Blick ihres Ist-Zustandes, sie gehen zu kritisch mit ihrem Spiegelbild um, können nicht mehr erkennen, was sich tatsächlich schon verändert hat, und wollen immer mehr. Mit dokumentierten Vorher-nachher-Fotos versucht der Spezialist, auf diese verschobene Wahrnehmung positiv einzuwirken. Klappt das nicht, werden Patienten auch schon mal ohne Behandlung nach Hause geschickt. Leiden Menschen jedoch an der sogenannten Dysmorphophobie, also einer Störung der Wahrnehmung des eigenen Körpers, raten Fachärzte dem Patienten dringend, einen Psychologen aufzusuchen.
Wie findet man einen passenden und seriösen Arzt?
Die Auswahl ist riesig, und die Begriffe "Schönheitschirurg" oder "Kosmetischer Chirurg" sind in Deutschland nicht geschützt. Jeder Arzt könnte also zum Skalpell greifen – egal, ob Kieferchirurg, Gynäkologe oder Augenarzt. Zudem drängen immer mehr Billiganbieter, deren Operateure nicht ausreichend geschult wurden, mit Dumpingpreisen auf den Markt. Das Risiko, dass hier etwas schiefgehen könnte, ist also wesentlich höher. Und zwar nicht nur bei chirurgischen Eingriffen. Gut ausgebildete Experten hingegen erkennt man an dem Begriff "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie". Dieser Titel gewährt, dass der Arzt eine sechsjährige Weiterbildung auf dem Gebiet der Schönheitschirurgie vorweisen kann.
Sicherheit geben auch Gütesiegel über Mitgliedschaften in den großen deutschen Dachverbänden. Um dort aufgenommen zu werden, verpflichten sich die Fachärzte, sich regelmäßig in ihren Spezialgebieten weiterzubilden, um immer auf dem neuesten Stand der Medizin zu sein. Achten Sie beim Recherchieren unter anderem auf folgende Siegel: Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRAEC), Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC), Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG) oder Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD).
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