Einigung im Abnehm-Prozess um Claudia Effenberg, 51: Die Dirndl-Designerin muss einer Münchner Fitness-Firma keine 6.300 Euro für eine angeblich nicht fristgerecht erfolgte Kündigung eines Probe-Abos zahlen. Welche Strafe stattdessen auf die Fußballer-Gattin zukommt, hat ein Gericht in München ebenfalls schon entschieden.
Claudia Effenberg vor Gericht
Mit sportlicher Baseball-Cap, legerem Oberteil und natürlichem Make-up erscheint Claudia Effenberg zu dem juristischen Termin in München, an dessen Ende sie glimpflich davon kommt: Statt der geforderten 6.300 Euro muss sie nur 907 Euro zahlen. Dies entspricht dem Gegenwert des Probe-Abos für die Beauty-Behandlungen, plus 10 Prozent der eigentlichen Forderung. Doch an was genau hatte sich der Streit zwischen ihr und dem Beauty-Unternehmen eigentlich entzündet?
Frieren für die Schönheit
Claudia Effenberg, 51, sagt den überflüssigen Kilos regelmäßig den Kampf an. Die zweifache Mutter lässt ihre Fans dabei gerne an ihren Erfahrungen über diverse Social-Media-Kanäle teilhaben. Doch im vorliegenden Fall sollte nicht die Figur, sondern das Portemonnaie der Ehefrau von Fußballer Stefan Effenberg spürbar erleichtert werden: Die Münchnerin wurde von der Firma "Cryosizer" verklagt, die Kältekammer-Behandlungen anbietet. Die Methode nutzen Sportler, um Verletzungen besser auszukurieren. In der Beauty-Industrie wird diese Technik schon seit einigen Jahren verwendet, um überflüssige Fettzellen bei minus 150 Grad einzufrieren und dadurch Gewicht zu verlieren. Durch die Kälte soll der Kalorienverbrauch in die Höhe getrieben werden.
Zoff um eine 6.300-Euro-Rechnung
Laut Information der "Bild" habe Effenberg die Beauty-Anwendung getestet, aber das Probe-Abonnement nicht fristgerecht gekündigt. Aus diesem Grund fordert das Unternehmen jetzt 6.300 Euro von der Dirndl-Designerin. "Das Verhalten dieser Firma ist total unseriös", äußert sich Claudia gegenüber "Bild" zu den Beschuldigungen. "Ich habe fristgerecht gekündigt. Das ist pure Geldmacherei."
Kein Promi-Bonus
Auf Anfrage von GALA teilte "Cryosizer" mit, dass es sich um einen Zivilprozess handele, bei dem es um die Frage geht, ob Claudia Effenberg die Kündigungsfrist eingehalten habe. Außerdem schrieb ein Sprecher des Unternehmens: "Frau Effenberg hat zudem Leistungen bei uns in Anspruch genommen, worüber Frau Effenberg sich ausgesprochen begeistert geäußert hat, da sie nach von unseren Angestellten durchgeführten Messungen nach 10 bis 11 Sitzungen in unserem Studio in 2 Wochen 2 Kg abgenommen hat. Leider ist auch diese von uns erbrachte Leistung bis heute nicht bezahlt."
Ein Sprecher des Münchner Landgerichts hatte gegenüber GALA ebenfalls bestätigt, dass im Fall Effenberg eine "Wirksamkeit der Kündigungserklärung" geprüft wird. Nach dem finalen Gerichtstermin (03. April) jetzt die gütliche Einigung zwischen den zerstrittenen Parteien.